OCI-Karteninhaber und die indische E-Ankunftskarte: Die Regeländerung 2025
Seit dem 4. Oktober 2025 müssen alle OCI-Karteninhaber vor jeder Reise nach Indien die indische E-Ankunftskarte ausfüllen – die bisherige Ausnahmeregelung gilt nicht mehr. Dies war eine bedeutende Änderung der indischen Einwanderungsbestimmungen: OCI-Inhaber, die zuvor ohne Ankunftskarte durchgewunken wurden, müssen nun die kostenlose digitale eAC innerhalb von 72 Stunden vor der Landung einreichen. Die Regel wurde am 1. April 2026 für alle Reisenden (einschließlich OCI) obligatorisch.
Wenn Sie eine Übersee-Bürgerkarte Indiens besitzen und planen, nach Indien zu reisen, benötigen Sie jedes Mal die indische E-Ankunftskarte. Es gibt keine Ausnahmen für OCI-Inhaber basierend auf der Häufigkeit des Besuchs, dem Reisezweck oder der Aufenthaltsdauer.
Was hat sich am 4. Oktober 2025 geändert?
Die Regeländerung vom Oktober 2025 war eine entscheidende Verschiebung in der Behandlung von OCI-Karteninhabern bei der indischen Einwanderung – das Verständnis der Änderungen verhindert Verwirrung beim Check-in und am Flughafen.
Vor Oktober 2025: OCI-Inhaber waren befreit
Bis Oktober 2025 waren OCI-Karteninhaber von allen Anforderungen an die indische Ankunftskarte befreit. Sie reisten nach Indien ein, legten ihre OCI-Karte und ihren ausländischen Reisepass vor und passierten die Einwanderung, ohne ein Ankunftsformular auszufüllen. Die papierne Ausschiffungskarte – die ausländische Staatsangehörige im Flugzeug ausfüllten – galt nicht für OCI-Inhaber.
Nach Oktober 2025: eAC jetzt für OCI erforderlich
Ab dem 4. Oktober 2025 hat die indische Regierung OCI-Karteninhaber offiziell in die Anforderung der indischen E-Ankunftskarte aufgenommen. Die offizielle Ankündigung erfolgte durch das Generalkonsulat Indiens in San Francisco und wurde von mehreren indischen Botschaften weltweit bestätigt.
Ab diesem Datum müssen OCI-Karteninhaber, die nach Indien reisen, vor jeder Reise die indische E-Ankunftskarte ausfüllen, die innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft eingereicht werden muss. Eine Nichtabgabe kann zu Verzögerungen bei der Einwanderungsabfertigung führen. Die Anforderung wurde ab dem 1. April 2026 formell für alle Reisenden obligatorisch.
Benötigt ein OCI-Karteninhaber immer noch ein Visum?
Nein – OCI-Karteninhaber benötigen kein separates indisches Visum. Die OCI-Karte selbst dient als lebenslanges, mehrfaches Einreisevisum für Indien. Sie beantragen kein Touristenvisum, E-Visum oder eine andere indische Einreisegenehmigung, wenn Sie eine gültige OCI-Karte besitzen.
Die OCI-Karte befreit Sie jedoch NICHT von der indischen E-Ankunftskarte. Dies sind zwei separate Anforderungen:
- OCI-Karte – ersetzt das indische Visum, gewährt lebenslange Einreiseerlaubnis
- Indische E-Ankunftskarte – Einwanderungsformular, kostenlos, vor jeder Reise einzureichen
Sie benötigen beides. Dies ist der wichtigste Punkt, den OCI-Karteninhaber verstehen müssen. Viele OCI-Inhaber, die ab Oktober 2025 ankamen, wurden beim Check-in abgewiesen, weil sie annahmen, ihre OCI-Karte decke alles ab – das eAC ist nicht abgedeckt.
Häufige Fehler von OCI-Inhabern
Dies sind die häufigsten Fehler, die OCI-Karteninhaber bei der indischen E-Ankunftskarte machen – deren Vermeidung spart Zeit und verhindert Probleme beim Check-in.
- Denken, OCI-Karte = kein eAC erforderlich – Dies war vor dem 4. Oktober 2025 wahr. Es ist nicht mehr wahr. Reichen Sie immer das eAC ein.
- Eingabe der OCI-Nummer im Reisepassfeld – Ihre ausländische Reisepassnummer gehört in das Reisepassfeld. Ihre OCI-Kartennummer gehört in das OCI-Kartenfeld. Sie sind unterschiedlich.
- Zu frühe Einreichung – Das eAC-Fenster beträgt 72 Stunden vor der Ankunft. Wenn Sie mehr als 72 Stunden vor Ihrem Flug einreichen, müssen Sie möglicherweise erneut einreichen.
- Bestätigung nicht speichern – Laden Sie immer die Bestätigungs-E-Mail herunter oder machen Sie einen Screenshot davon. Die Referenznummer kann von Ihrer Fluggesellschaft beim Boarding überprüft werden.
- Nutzung eines kostenpflichtigen Drittanbieterdienstes – Die indische E-Ankunftskarte ist kostenlos. Verwenden Sie immer indianvisaonline.gov.in/earrival oder die Su-Swagatam-App.
- Vergessen, für Kinder einzureichen – Jeder OCI-Karteninhaber – einschließlich Kinder – benötigt ein eigenes individuelles eAC. Eltern müssen für jedes Kind separate Formulare einreichen.
Weitere Informationen darüber, wer das eAC ausfüllen muss und wer nicht, finden Sie in unserem Leitfaden zur Berechtigung für die indische E-Ankunftskarte. Eine vollständige Liste der erforderlichen Dokumente finden Sie auf unserer Anforderungsseite.
Häufig gestellte Fragen für OCI-Karteninhaber
Benötige ich eine indische E-Ankunftskarte, wenn ich eine OCI-Karte besitze?
Ja. Seit dem 4. Oktober 2025 müssen OCI-Karteninhaber vor jeder Reise nach Indien die indische E-Ankunftskarte einreichen. Diese Anforderung wurde ab dem 1. April 2026 für alle Reisenden obligatorisch. Die OCI-Karte ersetzt Ihr indisches Visum, befreit Sie aber nicht vom eAC.
Warum haben sich die Regeln für OCI-Karteninhaber geändert?
Das indische Bureau of Immigration hat die Anforderung der E-Ankunftskarte auf OCI-Karteninhaber ausgeweitet, als Teil einer umfassenderen Digitalisierung der indischen Einwanderungsprozesse. Ziel ist es, alle papierbasierten Ankunftsformulare durch ein digitales System zu ersetzen. OCI-Inhaber wurden ab dem 4. Oktober 2025 in diese Änderung einbezogen.
Benötige ich als OCI-Karteninhaber ein Visum für die Einreise nach Indien?
Nein. Ihre OCI-Karte ist ein lebenslanges Visumäquivalent für Indien – Sie müssen kein Touristenvisum, E-Visum oder ein anderes indisches Visum beantragen. Sie müssen jedoch vor jeder Reise die indische E-Ankunftskarte einreichen. OCI-Karte + eAC = was Sie für die Einreise nach Indien benötigen.
Wo trage ich meine OCI-Kartennummer im eAC-Formular ein?
Das Formular für die indische E-Ankunftskarte unter indianvisaonline.gov.in/earrival verfügt über ein spezielles Feld für die OCI-Kartennummer. Geben Sie Ihre OCI-Kartennummer genau so ein, wie sie auf der Vorderseite Ihrer OCI-Karte gedruckt ist. Geben Sie sie nicht in das Feld für die Reisepassnummer ein. Sowohl Ihre ausländische Reisepassnummer als auch Ihre OCI-Kartennummer sind erforderlich.
Meine OCI-Karte ist nicht abgelaufen. Benötige ich trotzdem das eAC?
Ja. Die Gültigkeit Ihrer OCI-Karte hat keinen Einfluss auf die Anforderung der indischen E-Ankunftskarte. Ob Ihre OCI-Karte 2045 abläuft oder letztes Jahr ausgestellt wurde, Sie müssen das eAC trotzdem innerhalb von 72 Stunden vor jeder Ankunft in Indien einreichen.
Ich bin ein Kind mit einer OCI-Karte. Benötige ich ein eigenes eAC?
Ja. Jeder Reisende – einschließlich Kinder und Kleinkinder mit OCI-Karten – benötigt eine eigene indische E-Ankunftskarte. Eltern oder Erziehungsberechtigte reichen das Formular im Namen ihrer Kinder unter Verwendung des ausländischen Reisepasses und der OCI-Kartennummer des Kindes ein.
Was ist die Su-Swagatam-App und kann ich sie als OCI-Inhaber nutzen?
Su-Swagatam ist die offizielle mobile Anwendung des indischen Bureau of Immigration. OCI-Karteninhaber können sie verwenden, um die indische E-Ankunftskarte einzureichen – sie unterstützt die Eingabe der OCI-Kartennummer. Laden Sie sie aus dem App Store oder von Google Play herunter. Sie ist kostenlos und für iOS und Android verfügbar.
Ich habe eine PIO-Karte, keine OCI-Karte. Betrifft mich das?
PIO-Karten (Person of Indian Origin) wurden 2015 eingestellt und durch OCI-Karten ersetzt. Wenn Sie immer noch eine PIO-Karte besitzen, ist diese möglicherweise nicht mehr für Reisen gültig. Wenden Sie sich an das nächstgelegene indische Konsulat oder die Botschaft, um Ihre PIO-Karte in eine OCI-Karte umzuwandeln. Sobald Sie eine OCI-Karte besitzen, müssen Sie die indische E-Ankunftskarte vor der Reise nach Indien einreichen.
Bereit zur Beantragung? Nutzen Sie unsere Seite zur Beantragung der indischen E-Ankunftskarte oder besuchen Sie direkt indianvisaonline.gov.in/earrival.